Kostenzuschuss ÖGK/BVA/SVA und alle andere Krankenkassen

Die ÖGK leistet im Falle einer psychischen Störung, die als Krankheit in sozialversicherungsrechtlichem Sinn anzusehen ist, einen Zuschuss von € 28,80 pro Stunde. Dieser Zuschuss wird z.B. bei Beratung in Familien-, Partnerschafts-, und Berufsproblemen, sowie Lebensfindungsthemen o.ä. nicht geleistet. Vorgehensweise:

  1. Nach der ersten Stunde gehen Sie zu Ihrem praktischen Arzt/in und holen “den Schein für Psychotherapie”.
  2. Die Rechnungen von mir schicken Sie gemeinsam mit  “dem Schein für Psychotherapie” an die ÖGK ein.
  3. Bei Behandlungen, die mehr als zehn Therapieeinheiten erforderlich machen, ist  ein Antrag auf Kostenzuschuss zu stellen.
  4. Antragsformulare liegen aber auch in allen Bezirksstellen und Kundencentern der Österreichische Gesundheitskasse sowie im Verwaltungsgebäude in 1100 Wien, Wienerbergstraße 15-19, auf.
  5. Achtung! Vor der elften Sitzung ist unbedingt ein Bewilligungsantrag zu stellen. Maßgeblich für die Bewilligung ist das Datum des Einlangens des Antrages bei der Wiener Gebietskrankenkasse. Nachträgliche Bewilligungen sind leider nicht möglich.

Achten Sie bitte darauf, wie viele Therapiestunden Ihnen die ÖGK bewilligt hat, und sorgen Sie rechtzeitig dafür, dass Ihr Antrag bei Bedarf verlängert wird. Sie können Rechnungen von mir innerhalb von 42 Monaten nach Inanspruchnahme der Leistung entweder persönlich in einem Kundencenter/einer Bezirksstelle bzw. im zentralen Verwaltungsgebäude der ÖGK abgeben oder per Post einreichen.
 
  Hier finden Sie die ÖGK Angaben dazu.
BVA hat Kostenzuschuss für Psychotherapie auf 50 Euro angehoben.
Der Zuschuss ab 50 Minuten für Einzelsitzungen beträgt nunmehr 50,00 Euro. Die neuen Zuschüsse gelten für Behandlungen ab Februar 2016. Die Anhebung des Zuschusses ermöglicht nun vielen Versicherten der BVA, die benötigte Psychotherapie in Anspruch zu nehmen, die sie sich bisher aus Kostengründen nicht leisten konnten. Die Angaben finden Sie HIER.

Private Krankenversicherungen

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit der zuständigen SachbearbeiterIn Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung, um die Bedingungen der Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären.